Mehr Service als nur klassische Steuerberatung
Wir stehen Ihnen mit einem erweiterten Service-Angebot zur verfügung und versuchen stets das beste für unsere Klienten anbieten zu können.
Wir laden Sie herzlich ein, sich auf unserer Service-Seite über unser zusätzlichen Angebote zu informieren. Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen individuelle Lösungen anzubieten. Kontaktieren Sie uns einfach über das Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen!
Kleine Services die den Unterschied machen
Die Einhaltung zugesagter Besprechungstermine ist uns sehr wichtig. Wenn wir Sie länger als 15 Minuten warten lassen, ist diese Besprechung für Sie kostenlos!
Sie können bei uns gratis Parken. Wir bieten Ihnen bei Braun & Junior einen kostenfreien Platz in unserer Tiefgarage an.
Wie Sie zu uns kommen, Öffentlich oder mit dem Auto, und wie Sie zu einem gratis parkplatz kommen, erfahren Sie auf unserer Kontakt-Seite.
Das Klientenjournal informiert Sie über gesetzliche Neuerungen, wissenswerte Regelungen und interessante Gerichtsentscheide.
Wir senden Ihnen per Mail diesen kostenlos und unverbindlich zu. Wenn Sie unser Klientenjournal noch nicht erhalten, schreiben Sie uns bitte einfach über unsere Kontakt-Seite.
Das Klientenjournal ist auch online erhältlich inklusive Archiv. Sie finden die Informationen auf unserer Website unter dem Menüpunkt Klienteninformation.
Niemals Ohne - Der Gründerbonus mit Gutschein
Der Gründer beantragt auf www.niemals-ohne.at den Gründerbonus und reicht die erste Honorarnote von uns dort ein. Dieser Gründerbonus ist für alle Neugründer im Sinne des NEUFÖG im ersten Geschäftsjahr reserviert.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Bonus direkt an den Gründer ausbezahlt.
Wir unterstützen Sie bei der Businessplanes-Erstellung, beraten Sie bei der Wahl der für Sie richtigen Unternehmensform, wissen, welche Gesetze Sie beachten müssen und welche Behörde wofür zuständig ist (z.B. Finanzamt, Sozialversicherung, Gebietskrankenkasse etc.).
Vereinbaren Sie mit uns einen Termin, Füllen Sie einfach das Kontaktformular aus und wir werden uns innerhalb von zwei Werktagen bei Ihnen melden. Sie können uns gerne auch anrufen (01/523 03 56). Wir freuen uns von Ihnen zu hören !
Wichtig: Diese Aktion gilt, solange der Vorrat an Gutscheinen reicht und nur bei Vorlage des NEUFÖG-Formulars durch den Gründer.
Kostenlose Erstberatung mit Steuerberater Michael Braun
Diese Beratung ist kostenlos (aber ganz sicher nicht umsonst) und für beide Seiten unverbindlich.
Vereinbaren Sie mit uns einen Termin, sichern Sie sich damit ein kostenloses Beratungsgespräch und überzeugen Sie sich von der Qualität unserer
Leistungen und Branchenkenntnissen!
Nutzen Sie unsere Kontaktseite und wir werden uns innerhalb von zwei Werktagen bei Ihnen melden.
Sie können uns gerne auch direkt anrufen (01/523 03 56). Wir freuen uns von Ihnen zu hören!
In diesem Gespräch erfahren Sie die wichtigsten Punkte, die Sie aufgrund Ihrer finanziellen und steuerlichen Situation (allgemeine Einführung in die zu erwartenden Steuern und Abgaben und den daraus entstehenden Verpflichtungen) beachten müssen.
Die Information über die Möglichkeit einer eventuellen Zusammenarbeit und das damit verbundene Honorar für unsere eventuellen zukünftigen Leistungen schließen in der Regel das Erstgespräch ab.
Weiteres möchte ich Sie noch auf die Homepage www.niemals-ohne.at aufmerksam machen. Auf dieser Homepage erhalten Sie viele nützliche Vorlagen, hilfreiche Informationen, die Gründerbox sowie einen
Gutschein für den ersten Jahresabschluss.
Einige Links und Infos zum Thema Registrierkassa
Beachten Sie unbedingt die Mindestangaben eines Registrierkassenbeleges
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Das BMF hat einen Informationsfolder bezüglich Sicherheitseinrichtung und Registrierkasse herausgegeben
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Das BMF hat ein Handbuch für die Registrierung etc. von Registrierkassen in Finanz-Online herausgegeben
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Registrierkassapflicht Kurzinformation vom BMF
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Eine Information über die Registrierkassa von Vereinen vom BMF
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Termine für Ihre steuerlichen und personellen Abgaben und Einreichungen
Monat | Umsatzsteuer | Lohnsteuer | Dienstgeber- beitrag | Dienstgeber- zuschlag | GKK | Stadtkassa – Gemeinde |
Jänner | 15.Mär | 15.Feb | 15.Feb | 15.Feb | 15.Feb | 15.Feb |
Februar | 15.Apr | 15.Mär | 15.Mär | 15.Mär | 15.Mär | 15.Mär |
März | 15.Mai | 15.Apr | 15.Apr | 15.Apr | 15.Apr | 15.Apr |
April | 15.Jun | 15.Mai | 15.Mai | 15.Mai | 15.Mai | 15.Mai |
Mai | 15.Jul | 15.Jun | 15.Jun | 15.Jun | 15.Jun | 15.Jun |
Juni | 15.Aug | 15.Jul | 15.Jul | 15.Jul | 15.Jul | 15.Jul |
Juli | 15.Sep | 15.Aug | 15.Aug | 15.Aug | 15.Aug | 15.Aug |
August | 15.Okt | 15.Sep | 15.Sep | 15.Sep | 15.Sep | 15.Sep |
September | 15. Nov | 15.Okt | 15.Okt | 15.Okt | 15.Okt | 15.Okt |
Oktober | 15. Dez | 15.Nov | 15.Nov | 15.Nov | 15.Nov | 15.Nov |
November | 15.Jän | 15.Dez | 15.Dez | 15.Dez | 15.Dez | 15.Dez |
Dezember | 15.Feb | 15.Jän | 15.Jän | 15.Jän | 15.Jän | 15.Jän |
Jänner – März | (1. Quartal) | 15. Mai |
April – Juni | (2. Quartal) | 15. August |
Juli – September | (3. Quartal) | 15. November |
Oktober – Dezember | (4. Quartal) | 15. Februar |
- 15. Februar
- 15. Mai
- 15. August
- 15. November
(Die Übermittlung der Steuererklärungen hat seit dem Jahr 2003 elektronisch zu erfolgen, außer dem Steuerpflichtigen ist die elektronische Übermittlung der Steuererklärung mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar)
Einkommensteuererklärung | 30. April des Folgejahres (Ende Juni d. Folgejahres wenn diese elektronisch eingereicht wird) |
Körperschaftsteuererklärung | 30. April des Folgejahres (Ende Juni d. Folgejahres wenn diese elektronisch eingereicht wird) |
Feststellungserklärung | 30. April des Folgejahres (Ende Juni d. Folgejahres wenn diese elektronisch eingereicht wird) |
Umsatzsteuererklärung | 30. April des Folgejahres (fällig am 15.2. des Folgejahres) (Ende Juni d. Folgejahres wenn diese elektronisch eingereicht wird) |
Für die oben angeführten Erklärungen gibt es im Falle einer steuerlichen Vertretung eine verlängerte Frist.
Arbeitnehmerveranlagung in der vom Finanzamt vorgegebenen Frist (falls keine Frist, nicht zwingend, rückwirkend 5 Jahre).
Lohnzettel | 28 Februar an die ÖGKK und das Finanzamt |
Schwerarbeiter | 28. Februar Meldung der Aufzeichnung betreffend Schwerarbeitszeiten |
Kommunalsteuer- / DGA- Erklärung | 31. März bei Stadtkasse / Gemeinde |